Startseite / Übersetzung von Urkunden
Dokumentarten

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Beglaubigte Übersetzung von Personenstandsurkunden zwischen Deutsch und Griechisch, darunter Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Führungszeugnisse, Familienstandsbescheinigungen und Meldebescheinigungen.

Wenn das PIO oder eine andere Behörde Sie an einen vereidigten Übersetzer verwiesen hat, sind Sie hier richtig. Das Presse- und Informationsamt stellt keine Übersetzungen mehr aus, veröffentlicht aber das Register der vereidigten Übersetzer, in dem Sie unsere Eintragung unter Nr. 094 prüfen können. Wir übernehmen Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbe- und Führungszeugnisse. Sie werden die Begriffe vereidigte, beglaubigte oder amtliche Übersetzung finden. Sie bedeuten dasselbe.

Welche Urkunden wir übersetzen

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Familienstandsbescheinigung
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis)

Wann Sie eine Urkundenübersetzung benötigen

Personenstandsurkunden werden bei zahlreichen amtlichen Verfahren verlangt: Eheschließung mit einer ausländischen Person, Eintragung eines Kindes, Antrag auf Staatsangehörigkeit oder Reisepass, Studium, Arbeit im Ausland, Erbangelegenheiten und Anmeldung bei Behörden. Liegt die Urkunde nicht in der von der zuständigen Stelle verlangten Sprache vor, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Apostille und Beglaubigung

Ob eine Apostille oder eine andere Form der Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsland der Urkunde, vom Land der Verwendung und von den Anforderungen der zuständigen Stelle ab.

Für öffentliche Urkunden, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt werden und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191 fallen, ist keine Apostille oder gleichwertige Beglaubigung erforderlich.

Für öffentliche Urkunden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kann vor der beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder eine andere vorgesehene Form der Beglaubigung verlangt werden.

Wird eine Apostille verlangt, wird sie in der Regel vor der beglaubigten Übersetzung angebracht, damit auch die entsprechenden Vermerke auf dem Dokument mit übersetzt werden.

Die richtige Reihenfolge

  1. Beschaffen Sie das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde bei der zuständigen Stelle.
  2. Sorgen Sie, falls erforderlich, für die Apostille oder eine andere vorgesehene Beglaubigung.
  3. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir den Ablauf bestätigen und Ihnen ein Angebot senden.
  4. Nach den Vorgaben des Rates für die Eintragung vereidigter Übersetzer ist vor der beglaubigten Übersetzung die Vorlage des Originaldokuments erforderlich.
  5. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung, fertig zur Verwendung.

Achtung bei der Namensschreibung

Die Umschrift von Namen ist die häufigste Fehlerquelle. Die Schreibweise des Namens in der Übersetzung muss genau mit der Schreibweise in Ihren amtlichen Dokumenten übereinstimmen. Eine kleine Abweichung kann ein Einbürgerungs- oder Anmeldeverfahren verzögern. Teilen Sie uns mit, wie Ihr Name auf Griechisch oder auf Deutsch geschrieben wird, damit die Umschrift einheitlich ist.

Wie schnell

Eine Urkunde umfasst in der Regel eine Seite. Sie erhalten Angebot und Lieferzeit noch am selben Tag, sobald wir das Dokument gesehen haben. Für das Angebot genügt ein klares Foto oder ein Scan.

Benötigen Sie eine Urkundenübersetzung?

Senden Sie uns ein Foto und erhalten Sie noch am selben Tag ein Angebot mit Lieferzeit.

Angebot anfordern
WhatsApp